DINAMITEK PRÄSENTIERT EIN NEUES UPDATE ZUR ARBEITSSICHERHEIT
Arbeitssicherheitsschulung: Neues Dinamitek-Update
Dinamitek präsentiert ein neues Update zur Arbeitssicherheit
Kommen wir zurück zum Thema Arbeitssicherheit und betrachten wir die Pflichten und die Verantwortlichkeiten für die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes aller Arbeitnehmer während des Arbeitstages.
Die Pflicht zur Bereitstellung angemessener persönlicher Schutzausrüstung (PSA) obliegt dem Arbeitgeber. Dieser ist außerdem verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen und sicherzustellen, dass alle geeigneten Sicherheitssysteme zur Risikominderung vorhanden sind. Der Arbeitgeber trägt somit die Verantwortung für die Sicherheit, beurteilt Risiken und setzt geeignete Maßnahmen zur deren Beseitigung oder Reduzierung um. PSA muss daher die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten hinsichtlich verbleibender Restgefahren gewährleisten, nachdem der Arbeitgeber alle notwendigen kollektiven Schutzsysteme zur Schaffung eines sicheren Arbeitsplatzes implementiert hat. Dies hat einen einfachen Grund: PSA wirkt nicht gegen die Gefahren selbst, sondern nur gegen deren Auswirkungen auf die Menschen. Daher beziehen sich die ersten Maßnahmen auf den Arbeitsplatz, die angewandten Verfahren, die vorhandenen Maschinen und das gesamte Arbeitsumfeld.

Die Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist nie einfach; sie muss ganzheitlich betrachtet werden, denn obwohl sie vor einem Risiko schützt, darf sie den Träger nicht anderen Gefahren aussetzen. Generell muss PSA den Träger schützen, ihn aber nicht von der Umgebung isolieren. Sie muss ergonomisch, angenehm zu tragen und leicht abzulegen sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, abgenutzte PSA zu ersetzen und Wartung und Reparaturen durchzuführen. Die routinemäßige Wartung, wie z. B. die Reinigung, obliegt dem Benutzer. Der Arbeitgeber muss jedoch Schulungen und Auffrischungskurse für die PSA-Nutzer anbieten. Die Mitarbeiter müssen außerdem die grundlegenden Sicherheitsvorschriften einhalten: Sie dürfen keine Sicherheitsanweisungen ignorieren, müssen die Anweisungen genau befolgen und dürfen die PSA oder andere Arbeitsmittel in keiner Weise manipulieren. Nur so kann der Arbeitgeber im Falle von Unfällen oder Verletzungen von der Haftung befreit werden.
ICH MÖCHTE DAS GESAMTE SORTIMENT SEHEN
Je nach Art der ausgeführten Tätigkeiten und der Art des Arbeitsplatzes ist ein individueller Schutz erforderlich:
- Die Haare werden vor dem Verfangen oder Entzünden durch eine spezielle, waschbare Kappe geschützt.
- Gefahren für den Kopf durch herabfallende Gegenstände, Kontakt mit gefährlichen Elementen oder längere Sonneneinstrahlung ohne geeignete Kopfbedeckung
- Schützen Sie Ihre Augen mit geeigneten Brillen, Visieren und Schutzscheiben vor Splittern und gefährlichen Materialien.
- Schützen Sie Ihre Hände mit speziellen Handschuhen vor Stichen, Schnitten, Abschürfungen oder Verbrennungen.
- Füße vor Verbrennungen, Verätzungen, Einstichen oder Quetschungen durch Arbeitsschuhe
- Andere Körperteile, die in bestimmten Situationen geschützt werden müssen, können mit geeigneten Schutzmitteln wie Schilden, Schürzen, Brustpanzern, Gamaschen oder Stiefeln geschützt werden.
- Schutz der Atemwege über Nase und Mund vor dem Einatmen von Gasen, Dämpfen und Staub durch Masken und Atemschutzgeräte.
Für Personen, die in Situationen arbeiten, in denen Absturzgefahr besteht, ist das Tragen von Sicherheitsgurten oder Positionierungsgurten erforderlich.
Auch Berufskleidung ist in bestimmten Berufen speziell zum Schutz konzipiert, beispielsweise Schweißerschutzkleidung. Uniformen zählen jedoch nicht zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Arbeitsplätze müssen außerdem über Notfall- und Rettungsausrüstung verfügen. Diese zählt nicht zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), auch wenn sie in bestimmten Fällen verwendet wird.
Wie wählt man die persönliche Schutzausrüstung aus?
Die auf dem Markt erhältlichen Produkte unterscheiden sich hinsichtlich Kosten, Schutzwirkung, Tragekomfort und Gewicht. All diese Faktoren müssen bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber, der jedoch verpflichtet ist, die Arbeitnehmervertretung zu konsultieren.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird nach ihrem Schutzgrad klassifiziert. Bei minimalem Risiko fällt PSA in Kategorie I, bei maximalem Risiko in Kategorie III. Diese PSA schützt vor tödlichen Gefahren oder Gefahren, die irreversible Gesundheitsschäden verursachen. Alle anderen PSA fallen in Kategorie II. PSA der Kategorien II und III müssen CE-zertifiziert sein, um den Vorschriften zu entsprechen.
Kategorie III umfasst chemische und biologische Risiken, die Gefahr herabfallender Gegenstände von oben, niedrige Temperaturen, elektrische Entladungen, laute und anhaltende Geräusche, das Vorhandensein von Luftverunreinigungen (Dämpfe, Staub und Nebel), die Brandgefahr usw.
ICH MÖCHTE DAS GESAMTE SORTIMENT SEHEN
Diese Betrachtung zielt darauf ab, die regulatorische Situation hinsichtlich der Verwendung von PSA am Arbeitsplatz auf einfache und elementare Weise darzustellen.
Einen Leitfaden zum Kauf spezifischer PSA erhalten Sie von unserem Kundenservice.