DINAMITEK PRÄSENTIERT DEN LEITFADEN ZUR LAGERUNG GEFÄHRLICHER STOFFE IM UNTERNEHMEN
Lagerung von Gefahrstoffen – lesen Sie bitte diese Richtlinien.
Dinamitek präsentiert seinen Leitfaden zur Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
An jedem Produktionsstandort, an dem gefährliche Stoffe gelagert werden sollen, müssen spezielle Schränke vorhanden sein, um sicherzustellen, dass die Lagerung gesetzeskonform erfolgt.
Was sind Gefahrstoffe?
Farben, Oxidationsmittel, Pestizide, brennbare Stoffe, Säuren und Basen, Chemikalien, Druckgasflaschen und generell alle für den Menschen gefährlichen und schädlichen Stoffe gelten als Gefahrstoffe und erfordern spezielle Lagerungsvorschriften. Diese Lagerung dient dazu, das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz zu minimieren.
Doch welche Art von Garderobe sollte in diesen Fällen verwendet werden?
Spezielle Schließfächer bestehen aus robusten Materialien und sind mit Etiketten versehen, die auf die Gefährlichkeit der darin enthaltenen Stoffe hinweisen und alle Mitarbeiter vor der Gefahr hinter der Tür warnen. Handelt es sich um giftige, wasserschädliche oder entzündliche Stoffe, entspricht das Gefahrensymbol auf dem Produkt dem Symbol auf dem Schließfach. Diese Schließfächer sind abschließbar. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Stoffe keine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen.
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Im Allgemeinen werden Schränke zur Lagerung von Gefahrstoffen in vier Hauptkategorien unterteilt:
- Umweltfreundliche Schränke für Wasserverschmutzungen
- Schränke für Fässer und Gasflaschen
- Chemikalienschränke
- Feuerbeständige Schränke für brennbare Materialien

Die Anordnung der Schränke, die Wahl des Aufstellungsortes usw. sind strategische Entscheidungen, die unter Beachtung der Sicherheitsrichtlinien der Schrankhersteller getroffen werden müssen. Jeder Einzelfall erfordert eine individuelle Planung, die auf einer sorgfältigen Risikoanalyse basiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Techniker.
Zu den industriellen Sicherheitsmöbeln gehören auch Auffangbehälter.
Bei der Lagerung von Fässern, IBCs oder Kanistern werden Auffangbehälter verwendet, um ein versehentliches Auslaufen zu verhindern. Diese Behälter müssen ein bestimmtes Fassungsvermögen aufweisen, um den Schaden im Falle eines versehentlichen Fassbruchs zu begrenzen.
Die Angaben in den folgenden Vorschriften enthalten Hinweise zu den Abmessungen der Sammelbehälter.
- Ministerialerlass 392 vom 16.05.1996 für Öle
- Ministerialerlass vom 18.05.1995 zur Lagerung hydroalkoholischer Lösungen
Diese Tanks müssen ein Auffangvolumen aufweisen, das entweder dem größten Lagerbehälter vor Ort oder einem Drittel der gesamten in den verschiedenen Fässern gelagerten Flüssigkeit entspricht. Der höhere der beiden Werte gilt als Referenzwert, da der Tank nur dann sinnvoll ist, wenn er ein versehentliches Auslaufen der gefährlichen Flüssigkeit auffangen kann.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel:
Beträgt das maximale Speichervolumen 1500 Liter, so entspricht ein Drittel 500 Litern. Fasst ein einzelnes Fass an diesem Standort mehr als 500 Liter, so entspricht dies der Tankkapazität; andernfalls ist ein 500-Liter-Tank ausreichend.
Das Material, aus dem die Tanks hergestellt werden, hängt von der Art der zu lagernden Flüssigkeit ab.
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